Rechenschaft Bericht der Solidargemeinschaft
Rechenschaft Bericht der Solidargemeinschaft zum Schutz
vor Kriminalität sicher leben in Woltersdorf Bericht Zeitraum:
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Die Pflicht zur Rechenschaftlegung ergibt sich aus den Geschäftsführungspflichten des Vorstandes nach Paragraph 27 Abs. 3 des BGB in Verbindung mit dem
Auftragsvorschriften der Paragraphen 664 und 670 BGB. In Paragraph 666 ist dort geregelt dass der Vorstand als Beauftragte verpflichtet ist sein Auftraggeber dem Verein Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.
Die Sicherheitslage in unserer Gemeinde sind maßgebliche Faktoren der Lebensqualität unser Bürger. Unser Verein unterstützt dieses Anliegen mit vielerlei Aktivitäten. Hauptziel unserer Arbeit, ist das Zurückdrängen der Einbruchs und Diebstahl Kriminalität. Das geht völlig Komfort mit dem satzungsgemäße Vereinszielen. Auf neue Form der Kriminalität wie zum Beispiel die Internet Kreditkarten Kriminalität, sowie der Anstieg der Einbruchs Diebstähle in Wohnung und Einfamilienhäuser auch nicht zu vergessen die Auto Diebstähle müssen wir weiterhin verstärkt darauf reagieren. Schwerpunkt für uns muss auch sein das wir unsere Bürger sensibilisieren nicht weg zu sehen und die Nachbarschaftshilfe wachsamer Nachbar als ein Anliegen
aller Woltersdorfer Bürger zu betrachten. Die Aktivitäten unseres Vereins und aller Mitglieder sind auf die Vereinsziele direkt und indirekt orientiert. Indirekt wirken alle Tätigkeiten die unser Vereinsleben fördern und der Ausgestaltung des organisatorischen Rahmens dienen und somit den Vereins- Status präsentieren.
15.02.2017 24 Mitglieder, davon 21 Sicherheitspartner der Polizei.
31.12.2017 20 Mitglieder davon 17 Mitglieder
Sicherheitspartner der Polizei. Die Bürgermeisterin ist aus dem Verein ausgetreten um irgendwelchen Verknüpfungen der Gemeinde mit dem Verein (Spenden-Vorteilsname) zuvorzukommen.
Durch die Ergänzung des K KP Erlass für das Land Brandenburg vom 1. Juni 2017 ist die enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde vorgeschrieben.
Der ursprüngliche Begriff KKV kommunalen
Kriminalitätsverhüttung wird zukünftig durch die Bezeichnung K KP kommunale Kriminalprävention ersetzt. KKP als Präventionstrategiestrategie im örtlichen Bereich umfasst die gemeinsamen Aktivitäten verschiedener staatliche und nicht staatliche Akteure sowie der Einwohner schafft auf lokaler Ebene Kriminalität und Kriminalitätsfrucht zu reduzieren. Die Sicherheitspartner von Woltersdorf sind
aller Woltersdorfer Bürger zu betrachten. Die Aktivitäten unseres Vereins und aller Mitglieder sind auf die Vereinsziele direkt und indirekt orientiert. Indirekt wirken alle Tätigkeiten die unser Vereinsleben fördern und der Ausgestaltung des organisatorischen Rahmens dienen und somit den Vereins- Status präsentieren.
15.02.2017 24 Mitglieder, davon 21 Sicherheitspartner der Polizei.
31.12.2017 20 Mitglieder davon 17 Mitglieder
Sicherheitspartner der Polizei. Die Bürgermeisterin ist aus dem Verein ausgetreten um irgendwelchen Verknüpfungen der Gemeinde mit dem Verein (Spenden-Vorteilsname) zuvorzukommen.
Durch die Ergänzung des K KP Erlass für das Land Brandenburg vom 1. Juni 2017 ist die enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde vorgeschrieben.
Der ursprüngliche Begriff KKV kommunalen
Kriminalitätsverhüttung wird zukünftig durch die Bezeichnung K KP kommunale Kriminalprävention ersetzt. KKP als Präventionstrategiestrategie im örtlichen Bereich umfasst die gemeinsamen Aktivitäten verschiedener staatliche und nicht staatliche Akteure sowie der Einwohner schafft auf lokaler Ebene Kriminalität und Kriminalitätsfrucht zu reduzieren. Die Sicherheitspartner von Woltersdorf sind sozial engagierte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde die in der Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte und der sozialen Verantwortung für die Gemeinschaft unbewaffnet und ohne hoheitliche Befugnisse aber im zusammenwirken mit anderen für die örtliche Sicherheit aktiv werden. Sie bilden nach Möglichkeit im lokalen Verbund Sicherheitspartnerschaften, um sich gemeinsam und abgestimmt zu engagieren. Nähere Regelung trifft der Erlass der Sicherheitspartner des Landes Brandenburg im Rahmen der kommunalen criminal Prävention K KP.
Die Einwohnerversammlung in Sicherheitsfragen dient der Erörterung der örtlichen Sicherheitslage und der Erarbeitung lokaler Maßnahmen. Dies wird durch die Gemeinde veranlasst und durch die Solidargemeinschaft zum Schutz vor Kriminalität erörtert und stark unterstützt.
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